Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Die Wahl erfolgt in fünf getrennten Bereichen:
(i) Hochschule und Forschungsinstitute,
(ii) Anwender,
(iii) Instrumentenhersteller,
(iv) PAT-Senioren (Mitglieder im Ruhestand, im Vorruhestand oder dem geplanten Übergang in solche innerhalb der Amtszeit) und
(v) Junganalytiker (vgl. Definition in Anlage 3 zur Geschäftsordnung der Fachgruppe Analytische Chemie: „alle Mitglieder […], welche das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet und keinen Ruf auf eine Professur angenommen haben“).
Die Mitglieder wählen im Rahmen einer Mitgliederversammlung, durch Briefwahl oder durch vergleichbare sichere, elektronische Wahlformen mit einfacher Stimmenmehrheit eine Person aus jedem Bereich in den Vorstand. Sämtliche Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Arbeitskreises sein. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt und beginnt seine Amtszeit am 1. Januar des auf die Wahl folgenden Jahres. Direkte Wiederwahl ist nur einmal möglich.
Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte eine Person, die den Vorsitz innehat. Die anderen Personen übernehmen Stellvertretungspositionen. Die Person, die den Vorsitz innehat, gehört automatisch dem erweiterten Vorstand der Fachgruppe an.
Um im Vorstand eine ausgewogene Repräsentanz der durch den Arbeitskreis vertretenen Themen zu gewährleisten, kann der Vorstand– maximal für die Dauer seiner Amtszeit – Personen in den erweiterten Vorstand einladen. Mitglieder im erweiterten Vorstand sollten Mitglieder des Arbeitskreises sein; sie haben kein Stimmrecht bei Vorstandsentscheidungen, da sie von den Mitgliedern nicht durch Wahl in den Vorstand legitimiert wurden.



