Die Mitglieder des AK PAT wählen aus ihren Reihen mit einfacher Stimmenmehrheit durch Briefwahl oder durch Abstimmung auf der Mitgliederversammlung einen Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern.
Für die Wahl des Vorstands werden folgende fünf Listen erstellt:
- Hochschule / Forschungsinstitute
- Anwender
- Instrumentenhersteller
- PAT-Senioren (Mitglieder im Ruhestand, im Vorruhestand oder dem geplanten Übergang in solche innerhalb der Amtszeit)
- Junganalytiker (vgl. Definition GDCh)
Von jeder der Listen ist jeweils die Person mit den meisten Stimmen als Vorstandsmitglied gewählt. Bei Stimmengleichheit in einer Liste kann auch mehr als eine Person berufen werden. Im Rahmen der Konstituierung teilen die Vorstandsmitglieder die Aufgaben untereinander auf. Der Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren gewählt und beginnt seine Amtszeit am 1. Januar des auf die Wahl folgenden Jahres. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorsitzende gehört gleichzeitig dem erweiterten Vorstand der Fachgruppe „Analytische Chemie“ an.
Farblegende zur Historie der oben aufgeführten Arbeitsrichtlinien und deren Änderungen bei unterschiedlichen Mitgliederversammlungen
schwarz – 23. April 2008 in Frankfurt
blau – 23. April 2008 in Frankfurt diskutiert, beschlossen und vom Vorstand der Fachgruppe Analytische Chemie am 11.07.2008 genehmigt.
grün – 04. November 2012 in Berlin diskutiert, beschlossen und vom Vorstand der Fachgruppe Analytische Chemie am 27.11.2013 genehmigt.
rot – 26. November 2014 in Gerlingen diskutiert, beschlossen und vom Vorstand der Fachgruppe Analytische Chemie am 26. November 2015 genehmigt.
gelb – 15. Dezember 2023 diskutiert, beschlossen und vom Vorstand der Fachgruppe Analytische Chemie am 8. Januar 2024 genehmigt.