Der Arbeitskreis Prozessanalytik (AK PAT), ein Arbeitskreis der Fachgruppe Analytische Chemie der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) mit enger Anbindung an die DECHEMA, vergibt einmal jährlich über den Träger GDCh ein oder mehrere Stipendien für wertvolle Beiträge zur Förderung der Prozessanalytik im Rahmen einer Promotion.
Das Stipendium soll Doktoranden und Doktorandinnen unterstützen, die sich in Ihrer Promotion mit besonders interessanten und zukunftsträchtigen Fragestellungen der Prozessanalysentechnik beschäftigen. Dabei muss der für die Mitglieder des AK PAT relevante und interessante Teil der Arbeit nicht zwangsläufig der Hauptaufgabe bzw. des Themas der Promotion entsprechen. Von Interesse sind neue und innovative Sensorkonzepte, PAT-Ansätze, Methodiken, sowie die Datenverarbeitung und -auswertung.
Zur Förderung des Trialogs ist eine themenbezogene Zusammenarbeit mit Unternehmen und damit ein zweckgebundenes Co-Sponsoring möglich. Hierfür ist den angeforderten Antragsunterlagen ein Letter of Intent beizufügen, der die inhaltlichen Anknüpfungspunkte des Forschungsvorhabens mit dem Co-Sponsoring aufzeigt. Die Aufstockung des Stipendiums wird über den Träger GDCh ermöglicht.
Die Entscheidung über die Ausschreibung und die Bedingungen trifft der Vorstand des AK PAT. Typischerweise erfolgt ein Ausschreibungs-Zyklus im Wintersemester mit dem Ziel der Unterstützung ab dem folgenden Sommersemester und einer folgenden Zahlung in Höhe von 500€ pro Monat über die nächsten 12 Monate. Zusätzlich wird über die Laufzeit des Stipendiums eine kostenlose Mitgliedschaft bei der GDCh, Fachgruppe Analytische Chemie und damit dem AK PAT vergeben.
Ein Anrecht auf eine Ausschreibung besteht nicht, die Bedingungen und das Sponsoring können je Ausschreibung variieren.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch ein Fachgremium, das jeweils aus mindestens 4 Mitgliedern des AK PAT zusammengesetzt wird. Hierbei wird der Vorstand des AK mindestens 2 Mitglieder in das Fachgremium entsenden. Die Vergabe erfolgt formlos, jedoch begründet, ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Die steuerliche Behandlung, sowie die Anrechnung auf BAföG-Leistungen hängt von den persönlichen Verhältnissen des Empfangenden ab und liegt außerhalb der Verantwortung des Trägers GDCh. Eine Doppelförderung neben anderen leistungsbasierten materiellen Förderungen der Begabtenförderwerke ist ausgeschlossen.