Die Mitglieder des AK PAT wählen aus ihren Reihen mit einfacher Stimmenmehrheit durch Briefwahl oder durch Abstimmung auf der Mitgliederversammlung einen Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern.
Für die Wahl des Vorstands werden folgende vier Listen erstellt:
- Hochschule / Forschungseinrichtungen
- Industrie / freie Berufe
- Geräte- / Softwarehersteller
- Studentische Mitglieder (vgl. Definition GDCh)
Von jeder der Listen ist jeweils die Person mit den meisten Stimmen als Vorstandsmitglied gewählt. Bei Stimmengleichheit in einer Liste kann auch mehr als eine Person berufen werden. Im Rahmen der Konstituierung teilen die Vorstandsmitglieder die Aufgaben untereinander auf. Der Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren gewählt und beginnt seine Amtszeit am 1. Januar des auf die Wahl folgenden Jahres. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorsitzende gehört gleichzeitig dem erweiterten Vorstand der Fachgruppe „Analytische Chemie“ an.
Die oben aufgeführten Arbeitsrichtlinien wurden in der ersten Mitgliederversammlung am 23. April 2008 in Frankfurt verabschiedet.
Die in blau aufgeführten Änderungen wurden von den Mitgliedern in der zweiten Mitgliederversammlung am 23. April 2008 in Frankfurt diskutiert und beschlossen und vom Vorstand der Fachgruppe Analytische Chemie am 11.07.2008 genehmigt.
Die in grün aufgeführten Änderungen wurden von den Mitgliedern in der zweiten Mitgliederversammlung am 04. November 2012 in Berlin diskutiert und beschlossen und vom Vorstand der Fachgruppe Analytische Chemie am 27.11.2013 genehmigt.
Die in rot aufgeführten Änderungen wurden von den Mitgliedern des AK Prozessanalytik in der Mitgliederversammlung am 26.11.2014 in Gerlingen beschlossen und vom Vorstand der FG Analytische Chemie am 26. November 2015 genehmigt.